Die Grundpflege (SGB XI)

 

Info vorab:

Die Kostenfestsetzung erfolgt auf Landesebene und ist für alle Pflegedienste bindend. Dies schafft für Sie als Pflegeinteressent/in Transparenz.

 

Die Vergütung der Leistungskomplexe errechnet sich durch das Multiplizieren des Punktwertes des Pflegedienstes mit der Punktzahl.

 

Zu der Vergütung kommt noch eine Einsatzpauschale.

 

An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr wird ein Zuschlag auf die Gesamtvergütung erhoben.

 

 

Hilfe bei der Körperpflege

Die Körperpflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten unserer Klienten/Klientinnen. Unser besonderes Augenmerk richten wir auf die Wahrung der Intimsphäre. Die Körperpflege umfasst das Waschen, Baden oder/und Duschen, ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln, Haut- und Nagelpflege, Zahnpflege, Rasur.

 

Hilfe bei der Ernährung

Wir unterstützen und richten uns nach den speziellen Bedürfnissen und Wünschen unserer Klienten/Klientinnen. Notwendige Diätkosten werden berücksichtigt.

Die Hilfe umfasst eine individuelle Zubereitung der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung. Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen.

 

Hilfe bei der Mobilität

Wir fördern die Beweglichkeit und gleichen Bewegungsdefizite aus. Wir schützen sturzgefährdete Klienten/Klientinnen durch gezielte Prophylaxen. Wir beraten Sie auch bei der Wohnungsanpassung.

 

Hilfe bei der persönlichen Lebensführung

Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes, selbstständiges und menschenwürdiges Leben unserer Klienten/Klientinnen ein. Wir gleichen den Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung aus, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (Angehörige, Betreuer ) geschieht und möchten die Lebensfreude fördern und erhalten.

 

 

Wir unterstützen unsere Klienten/Klientinnen in Krisensituationen und begleiten sie in persönlichen Angelegenheiten.